Netzentgelte
Veröffentlichungspflicht aus § 21 und 27 Abs. 1 StromNZV
Moderne und intelligente Messsysteme
Gesetzliche Aufschläge auf das Netznutzungsentgelt
Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25% durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
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2022
Aufschlag
in
Cent/kWh |
2023
Aufschlag
in
Cent/kWh |
alle Kunden, nicht priviligierter Letztverbrauch |
0,378 |
0,357 |
Die entgangenen Erlöse für Sonderformen der Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV werden gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.
Kundengruppe / Verbrauchszone
gemäß §19 Abs. 2 StromNEV |
2022
Aufschlag in Cent/kWh
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2023
Aufschlag in Cent/kWh |
A' - alle Kunden,
Verbrauch <= 1.000.000 kWh/a |
0,437 |
0,417 |
B' - alle Kunden mit Ausnahme von C,
Verbrauch > 1.000.000 kWh/a |
0,050 |
0,050 |
C' - produzierendes Gewerbe mit
Stromkostenanteil > 4% am Umsatz,
Verbrauch > 1.000.000 kWh/a |
0,025 |
0,025 |
Mit der Offshore-Netzumlage möchte die Bundesregierung die Risiken beim Netzanschluss von Offshore-Windparks begrenzen und die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee decken.
Kundengruppe / Verbrauchszone |
2022
Aufschlag in Cent/kWh
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2023
Aufschlag in Cent/kWh
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alle Kunden
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0,419 |
0,591 |
Abschaltbare Lasten im Sinne dieser Verordnung sind große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können. Sie können daher zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Versorgungssicherheit eingesetzt werden.
Jahr |
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2022 |
0,003 Cent/kWh |
2023 |
0,000 Cent/kWh |