Netzentgelte
Veröffentlichungspflicht aus § 21 und 27 Abs. 1 StromNZV
Moderne und intelligente Messsysteme
Gesetzliche Aufschläge auf das Netznutzungsentgelt
Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25% durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
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2023
Aufschlag
in
Cent/kWh |
2024
Aufschlag
in
Cent/kWh |
alle Kunden, nicht priviligierter Letztverbrauch |
0,357 |
0,275 |
Die entgangenen Erlöse für Sonderformen der Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV werden gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.
Kundengruppe / Verbrauchszone
gemäß §19 Abs. 2 StromNEV |
2023
Aufschlag in Cent/kWh
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2024
Aufschlag in Cent/kWh |
A' - alle Kunden,
Verbrauch <= 1.000.000 kWh/a |
0,417 |
0,643 |
B' - alle Kunden mit Ausnahme von C,
Verbrauch > 1.000.000 kWh/a |
0,050 |
0,050 |
C' - produzierendes Gewerbe mit
Stromkostenanteil > 4% am Umsatz,
Verbrauch > 1.000.000 kWh/a |
0,025 |
0,025 |
Mit der Offshore-Netzumlage möchte die Bundesregierung die Risiken beim Netzanschluss von Offshore-Windparks begrenzen und die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee decken.
Kundengruppe / Verbrauchszone |
2023
Aufschlag in Cent/kWh
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2024
Aufschlag in Cent/kWh
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alle Kunden |
0,591 |
0,656 |