Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Unsere Rechnungserklärung führt Sie Schritt-für-Schritt durch eine Musterrechnung.
Außerdem steht Ihnen eine Rechnungserklärung als PDF-Version zum Download bereit.
Musterrechnung mit Rechnungserklärung (PDF | 860 KB)
Begriffserklärungen
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch auf Basis des
Verbrauchs im vorherigen Abrechnungszeitraum.
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden
bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Seit 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh abgesenkt. Dies haben wir entsprechned in Ihrer Turnusabrechnung berücksichtigt. Ab 01.01.2023 wird sie nicht mehr erhoben.
Preis für Leistungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird
dient der eindeutigen Identifizierung einer Marktlokation (Verbrauchsstelle oder Wohnung)
Identifikationsnummer der Messlokation
umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messtelleneinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung.
dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich bestimmter staatlicher Abgaben, die mit den Netzentgelten erhoben werden.
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Informiert über die Herkunft des bezogenen (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Diese wird ab 011.01.2023 nicht mehr erhoben.
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.