Kunden, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 mit Strom beliefert werden, erhalten für jeden Belieferungsmonat –
erstmals ab März 2023 – eine Entlastung durch uns gutgeschrieben.
Dabei wird der Strompreis für ein (je nach Verbrauch) 80 prozentiges bzw. 70 prozentiges
monatliches Mengenkontingent auf einen
gesetzlich vorgegebenen Referenzpreis gedeckelt. Die konkrete Höhe der Entlastung hängt von der tarifvertraglichen Vereinbarung mit uns, Ihrem individuellen Mengenkontingent sowie Ihrem tatsächlichen Verbrauch ab.
Um den monatlichen Entlastungsbetrag zu ermitteln, wird für jede Entnahmestelle der Differenzbetrag mit dem Entlastungskontingent multipliziert. Die Ausweisung der Gutschrift erfolgt zwar erst im Rahmen der Verbrauchsabrechnung, kommt Ihnen aber bereits vorläufig durch eine Anpassung der Abschlags- oder Vorauszahlung zugute. Wenn im laufenden Vertrag keine Abschlagszahlungen vereinbart sind, erfolgt die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags in der nächsten Rechnung.
- Der Referenzpreis beträgt bei einer Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh: 40,00 Cent/kWh (inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer)
- Der Referenzpreis beträgt bei einer Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh: 13,00 Cent/kWh (exklusive Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
- Maßgeblich für die Einstufung der Entnahmestelle ist bei einer SLP-Entnahmestelle die uns aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers. Bei einer Entnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung ist die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.
- Der Differenzbetrag wird bei Tarifen ohne zeitvariablem Arbeitspreis aus der Differenz des für die jeweilige Entnahmestelle am ersten Tag eines Kalendermonats vertraglich vereinbarten gewichteten durchschnittlichen Arbeitspreises und des Referenzpreises errechnet.
- Der Differenzbetrag wird bei Tarifen mit zeitvariablem Arbeitspreis (z. B. HT-/NT-Tarifen) aus der Differenz des für die Belieferung der Entnahmestelle mit der zeitlichen Gültigkeit der einzelnen vereinbarten Arbeitspreise gewichteten durchschnittlichen Arbeitspreises für den gesamten Kalendermonat und dem Referenzpreis errechnet.
- Das monatliche Entlastungskontingent wird wie folgt bestimmt:
Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch <= 30.000 kWh/Jahr |
SLP-Entnahmestelle |
80 Prozent der aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognosedes zuständigen Netzbetreibers geteilt durch 12 |
RLM-Entnahmestelle
(registrierende Leistungsmessung) |
80 Prozent der im Jahr 2021 gemessenen Verbrauchsmenge geteilt durch 12 |
Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch > 30.000 kWh/Jahr |
SLP-Entnahmestelle |
70 Prozent der aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognosedes zuständigen Netzbetreibers geteilt durch 12 |
RLM-Entnahmestelle |
70 Prozent der im Jahr 2021 gemessenen Verbrauchsmenge geteilt durch 12 |
Bitte beachten Sie: Liegt der für Sie geltende Arbeitspreis (brutto) unter dem oben angegebenen Referenzpreis, steht Ihnen kein Anspruch auf Entlastung nach dem Strompreisbremsengesetz zu.