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Aktuelle Meldung

Vorübergehende Stilllegung der Trinkwasserinstallation aufgrund der CORONA-Pandemie


Was heißt das für Sie?
Ist absehbar, dass die Trinkwasser-Anlage bis auf weiteres nicht genutzt wird, muss entweder
·         der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder
·         die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung)
 
Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?
Das bedeutet die regelmäßige Durchströmung bzw. regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen wie Duschen oder Toiletten im Gebäude bzw. der Wohnung.
 
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen der Wasserhähne sichergestellt werden (z.B. wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand die Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden.
 
Was bedeutet es Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung)?
Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren.
Ist nur eine Wohnung und nicht das ganze Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.
 
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können.
 
Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Wenn Sie Ihren Betrieb wieder aufnehmen, muss auch die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen werden. Hier genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers nicht mehr ändert.
 
Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunter- nehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.
 
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Wassermeister, Dieter Mang unter der Telefonnummer 370-433 zur Verfügung.
 
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