Ablesung der Strom- und Wasserzähler
Die mit der Ablesung beauftragten Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit sich. Unsere Mitarbeiter tragen eine FFP2-Maske, sofern dies gewünscht wird.
Um die Arbeit unserer Mitarbeiter zu erleichtern bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass die Zähler leicht zugänglich sind. Sollten die Ableser niemand antreffen, bitten wir, die Zählerstände selbst abzulesen und diese den Stadtwerken mit der überlassenen Postkarte bis spätestens 02.01.2023 mitzuteilen.
Bei der Verbrauchsabrechnung 2022 wird der Strom- und Wasserverbrauch bis 31.12.2022 zugrunde gelegt. Der Verbrauch vom Ablesetag bis zum 31. Dezember wird automatisch ermittelt. Dabei werden jahreszeitliche Schwankungen durch einen Gewichtungsfaktor angemessen berücksichtigt. Wenn Sie meinen, dass die maschinelle Aufteilung Ihre Verbrauchsverhältnisse nicht genügend berücksichtigt, können Sie Ihre Zählerstände am 31.12.2022 auch selbst ablesen und uns diese unter Angabe der Kundennummer bis spätestens 02.01.2023 per Post oder per E-Mail an zaehlerstaende(at)moessingen.de zusenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie wegen der Corona-Pandemie Bedenken haben unsere Mitarbeiter die Zähler ablesen zu lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Zählerstände über das Online-Formular auf der Homepage der Stadtwerke www.stadtwerke-moessingen.de einzugeben. Bei der Abrechnung wird dann der von Ihnen zum Jahresende abgelesene Verbrauch zugrunde gelegt.