Netzanschlussportal und Installateursportal
24.02.2025
Liebe Kunden und Installateure,
gemäß § 8 Abs. 7 EEG müssen Anfragen zu Netzanschlussanträgen für Erzeugungsanlagen über ein Webportal digitalisiert und vereinheitlicht sein.
Bitte beachten Sie, dass wir deshalb ab sofort nur noch Anfragen über das Portal bearbeiten.
Die bestehenden Anfragen bis zum 17.01.2025 werden nicht in das Portal übernommen. Diese werden wie bisher abgewickelt.
Zusätzlich zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen müssen Verbrauchsanlagen (Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur etc.) in diesem Portal angemeldet werden.
Als eingetragener Installateur nutzen Sie bitte das folgende Portal:
Als Anschlussnehmer/ Endkunde steht Ihnen das folgende Portal zur Verfügung:
Netzportal für Anschlussnehmer
Vielen Dank!