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Elektromobilität

Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.

Die Technischen Anschlussbedingungen fordern unter anderem, dass eine Schieflast von 4,6 kVA für einphasige und dreiphasige Ladeeinrichtungen eingehalten werden muss. Bei den Stadtwerken Mössingen sind alle Ladeeinrichtungen größer 4,6 kVA anmeldepflichtig.

Ladeeinrichtungen größer 12kVA sind genehmigungspflichtig und bedürfen einer Netzverträglichkeitsanfrage.

Zur Inbetriebnahme der Ladesäule ist das Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular sowie das Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ auszufüllen.

Weitere technische Anforderungen können Sie den Technischen Anschlussbedingungen BW 2019 sowie der Technischen Anschlussregel VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)" entnehmen.

Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie in der Broschüre „Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität“.

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