Letzter Badetag, Sonntag, 27. September 2020!
Öffnungszeiten vom 01. September - 27. September 2020
Zeitslot 1 |
Frühschwimmen |
07:00 - 09:00 Uhr |
Zeitslot 2 |
Vormittag |
10:00 - 13:00 Uhr |
Zeitslot 3 |
Nachmittag |
14:00 - 18:00 Uhr |
Bitte beachten Sie:
Das Freibad muss nach jedem Zeitslot verlassen werden. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Eintrittspreise
Einzeleintritt |
Erwachsene |
4,00 EURO |
Kinder / Jugendliche / Ermäßigt
von 4 bis unter 18 Jahren
Ermäßigt: Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50 %,
Begleitperson nur in Verbindung mit einem Schwerbehinderten |
2,00 EURO |
Kinder unter 4 Jahren |
kostenlos |
Eintrittskarten für das Freibad in Mössingen sind in dieser Saison nur im Online-Ticket-Shop erhältlich.
Tickets erhalten Sie in dieser Saison ausschließlich über den
Online-Ticket-Shop.
Sollten Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie im Kundenzentrum der Stadtwerke, Freiherr-vom-Stein-Str. 18, Eintrittskarten zu den allgemeinen Öffnungszeiten erwerben.
Nach dem Kauf eines Online-Tickets erhält man ein PDF-Ticket mit QR-Code per E-Mail. Dieses PDF-Ticket kann ausgedruckt werden oder über das Smartphone am Eingang zum Bad vorgezeigt werden. Bei jeder Online-Buchung ist es notwendig, die persönlichen Daten des Badegasts wie Name, Adresse und Telefonnummer zu erheben. Die so erfassten Daten werden nach vier Wochen gelöscht.
Kombibecken:
- Zutritt zum Beckenbereich nur mit Armband gestattet; beim Verlassen des Beckenbereichs ist das Armband in ein Behälter mit Desinfektionslösung abzugeben
- Die Bahnen sind nach unterschiedlichen Schwimmgeschwindigkeiten eingeteilt
- Schwimmen ist nur in eine Richtung auf jeder Bahn, sogenanntes Einbahnstraßenprinzip, erlaubt. Maximal 10 Schwimmer pro Bahn.
- Überholen, Aufschwimmen und Nebeneinanderschwimmen ist nicht erlaubt
- Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Meter
- Rutsche und Sprunganlage sind nur zeitweise unter Aufsicht in Betrieb
Planschbecken
- max. 25 Personen unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Meter
- Aufsichtspflicht der Eltern
Kinderspielplatz
- Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Meter
- Aufsichtspflicht der Eltern
Wegen der derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln bleiben die Duschbereiche, die Wärmehalle und die Sammelumkleiden geschlossen. Die Haarföhnanlage ist ebenfalls außer Betrieb. Bei den Einzelumkleidekabinen ist jede zweite geöffnet.
Innerhalb der Toilettenanlagen und allen überdachten Bereichen gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht.
Die Volleyballanlage, der Fußballplatz und die Minigolfanlage sind geöffnet. Der Kinderspielplatz kann unter Elternaufsicht besucht werden.