Der Sommer ist da, die Temperaturen steigen und viele Menschen sehnen sich nach den Einschränkungen der Corona-Krise nach Spaß, Bewegung und Erholung im Freien...
Im Zuge der Maßnahmen gegen das CORONA-Virus kann es vorkommen, dass Gebäudeeinheiten wie Wohnungen, Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Ladengeschäfte, Fitnessstudios, Restaurants usw. für eine längere Zeit nicht genutzt werden können. Zum Schutz des Trinkwassers sind folgende Vorgaben gemäß DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten: