Kunden, die im Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 31.12.2023 mit Wärme beliefert werden, erhalten für jeden Belieferungsmonat eine Entlastung unter Vorbehalt der Rückforderung (§ 15 Abs. 4 EWPBG) durch uns gutgeschrieben. Dabei wird der Wärmepreis für ein
80%iges Mengenkontingent auf einen gesetzlich vorgegebenen
Referenzpreis von 9,5 ct/kWh gedeckelt. Die konkrete Höhe der Entlastung hängt von dem geltenden Arbeitspreis für die Wärmelieferung, Ihrem individuellen Entlastungskontingent (in der Regel 80 % der im September 2022 getroffenen Jahresverbrauchsprognose) sowie Ihrem Verbrauch ab.
Hinweis: Zusätzlich zu den nachfolgenden, allgemeinen Informationen erhalten Sie von uns rechtzeitig weitere Informationen zur konkreten Höhe Ihrer individuellen Entlastung und der Senkung der Abschlagszahlungen.
- Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des für die jeweilige Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreises und des Referenzpreises von 9,5 ct/kWh (inklusive staatlich veranlasster Preisbestandteile sowie einschließlich der Umsatzsteuer)
- Das Entlastungskontingent beträgt 80 % des Jahresverbrauchs, den wir für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert haben.
- Endet oder beginnt die Belieferung mit Wärme während eines Monats, so sind wir verpflichtet, den Entlastungsbetrag für diesen Monat anteilig gutzuschreiben und in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie: Liegt der für Sie geltende Arbeitspreis unter dem Referenzpreis von 9,5 ct/kWh bzw. sind die genannten Preise gleich, steht Ihnen kein Anspruch auf Entlastung nach dem Preisbremsengesetz zu.
Vereinfachtes Beispiel zur Ermittlung der Entlastung:
Kunde mit Arbeitspreis von 10 ct/kWh (Stand 01.03.2023) und Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 15.000 kWh:
Berechnung des Differenzbetrags
(Arbeitspreis – Referenzpreis): |
10 ct/kWh – 9,5 ct/kWh = 0,5 ct/kWh |
Berechnung des Entlastungskontingents: |
80 % von 15.000 kWh = 12.000 kWh |
Monatlicher Entlastungsanspruch: |
(0,5 ct x 12.000 kWh): 12 = 5,00 €/Monat |
Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 5,00 € reduziert.
Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer, berücksichtigt.