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Gesplittete Abwassergebühr

Informationen zur den gesplitteten Abwassergebühren

Die Abwassergebühren wurden bisher nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 11.03.2010 ist künftig eine verursachungsgerechtere Abrechnung durch die Trennung in Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab errechnet. Die Niederschlagsgebühr hingegen ist abhängig von der in die Kanalisation eingeleitete Menge an Regenwasser. Für die Kalkulation und Ermittlung der getrennten Abwassergebühr wurde am 15.11.2010 vom Gemeinderat beschlossen das Beratungsbüro Heyder+Partner aus Tübingen zu beauftragen. Die Ermittlung der tatsächlich vorhandenen bebauten Grundstücksflächen erfolgte mittels Befliegung im Frühjahr 2011.

Für die detaillierte Flächenerhebung hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 04.07.2011 folgende Festlegungen getroffen:
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