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Zisternen

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren werden getrennte Gebühren für Schmutz und Niederschagswasser erhoben. Bemessungsmaßstab für die Schmutzwassergebühr ist wie bisher die bezogene Frischwassermenge, während das Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche des Grundstücks ermittelt wird. Die Zisternen werden bei der Niederschagswassergebühr begünstigt, da das dort gesammelte Wasser nicht vollständig bzw. verzögert in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser

Im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat der Gemeinderat am 06.02.2012 aber auch beschlossen, dass ab 01.03.2012 für das auf einem Grundstück in Zisternen gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser, das nach Verwendung als Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, Schmutzwassergebühren zu erheben sind. Bisher wurden diese Abwassermengen nicht in die Gebührenveranlagung einbezogen.
Die von Zisternen eingeleitete Abwassermenge kann durch eine Messeinrichtung ermittelt werden, was aber in der Regel einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt. Sofern keine geeigneten Messeinrichtungen vorhanden sind, siehr die Abwassersatzung (§ 40 Absatz 3) deshalb vor, dass pro mit Erstwohnsitz gemeldeter Person pauschal für 10 m³/Jahr zusätzlich Schmutzwassergebühren zu entrichten sind. Unabhängig davon kann der Gebührenschuldner aber geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten installieren.

Nachspeisung der Zisternenanlage

Für den Fall der Nachspeisung der Zisternenanlage durch Frischwasser ist es ratsam einen zweiten Wasserzähler zu installieren. Durch den ersten Wasserzähler wird der Bezug des Frischwassers, der dann auch für die Berechnung des Schmutzwassers herangezogen wird, gemessen. Der zweite Wasserzähler misst die gegebenenfalls erforderliche Nachspeisung von Frischwasser für den Betrieb der Zisterne. Für das über diesen Zähler bezogene Frischwasser ist dann keine Schmutzwassergebühr zu zahlen. Nur so ist gewährleistet, dass nur für das Schmutzwasser, welches wieder in die Kanalisation eingeleitet wird Schmutzwassergebühr bezahlt wird. Dieser zusätzliche Zähler ist ein zweiter Frischwasserzähler, der nach der Wasserversorgungssatzung von der Stadt installiert und unterhalten wird. Hierfür ist nach § 42 eine monatliche Gebühr von 4,00 € netto (4,28 € brutto) zu entrichten.
Der Gebührenschuldner hat in diesen Fällen eine Fachfirma zu beauftragen, die einen Abzweig von der Hauptleitung installiert, damit der Zähler dann durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke eingebaut werden kann.
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