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Aktuelle Meldung

Kundeninformation zur Strompreisbremse


Durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden auch im Jahr 2023 besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine Strompreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch uns als Lieferant und hängt von den tarifvertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden und dem Energiebezug an den Entnahmestellen ab.

Die erst Ende Dezember beschlossenen Gesetze zu den Energiepreisbremsen stellen die gesamte Energiebranche vor eine große Herausforderung. Die Zeit für die Umstellung der Abrechnungssysteme ist sehr knapp bemessen. Die Energieversorger sind auf einige wenige IT-Dienstleister und deren Know-how angewiesen. Die Stadtwerke Mössingen arbeiten gemeinsam mit ihrem IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Umsetzung der Strompreisbremse.

Die Stadtwerke fokussieren sich darauf, den Strom- und Wärmekunden die Entlastungen der Strom- und Wärmepreisbremse ab März zugutekommen zu lassen. Dafür ist es notwendig im März die Abschläge einmalig vom 15. eines Monats auf das Monatsende zu verschieben. Die Abschläge für Wasser und Abwasser werden wie gewohnt zum 15. März eingezogen. Kunden, die per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, können damit ebenfalls bis zum Monatsende warten.

Das Kundenschreiben mit den Entlastungsbeträgen und den reduzierten Abschlagsbeträgen für Strom und Wärme wird in der kommenden Woche versendet. Sie profitieren vollumfänglich von der Strompreisbremse und haben durch die verzögerte Umsetzung keine finanziellen Nachteile.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Die in der Turnusabrechnung angedruckten Abschlagsforderungen für Strom für das Jahr 2023 sind zunächst nur für den Monat Februar gültig
  • Sie erhalten nächste Woche eine individuelle Mitteilung über die Höhe Ihres Entlastungskontingents, die Höhe Ihres Entlastungsbetrags und die Höhe Ihrer vorgesehenen Abschlagszahlungen ab März 2023
  • Die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend entlastet

Weitere Informationen und eine allgemeine Kundeninformation zur Umsetzung der Strompreisbremse erhalten Sie hier:

Strompreisbremse

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