Informationen zur den gesplitteten Abwassergebühren
Die Abwassergebühren wurden bisher nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 11.03.2010 ist künftig eine verursachungsgerechtere Abrechnung durch die Trennung in Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab errechnet. Die Niederschlagsgebühr hingegen ist abhängig von der in die Kanalisation eingeleitete Menge an Regenwasser. Für die Kalkulation und Ermittlung der getrennten Abwassergebühr wurde am 15.11.2010 vom Gemeinderat beschlossen das Beratungsbüro Heyder+Partner aus Tübingen zu beauftragen. Die Ermittlung der tatsächlich vorhandenen bebauten Grundstücksflächen erfolgte mittels Befliegung im Frühjahr 2011.
Für die detaillierte Flächenerhebung hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 04.07.2011 folgende Festlegungen getroffen:
- Vollständig versiegelte Flächen - Abflussfaktor 0,9
Dachflächen (Ziegeldach, Blechdach, Glasdach etc.), Flächen mit Asphaltbeton, Bitumen, fugendichte Pflasterflächen
- Stark versiegelte Flächen - Abflussfaktor 0,6
Fugenoffene Flächen mit Pflaster, Platten, Verbundsteinen, Rasenfugenpflaster
- Wenig versiegelte Flächen - Abflussfaktor 0,3
Flächen mit Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengitterstein, Porenpflaster
- Alle nicht angeschlossenen Flächen - Abflussfaktor 0,0
Gründächer mit einer Schichtdecke bis zu 12 cm (extensive Gründächer) werden dem Faktor 0,6 zugeordnet, bei einer größeren Schichtdicke (intensive Gründächer) wird der Faktor 0,3 angewandt.
Die Flächen, die über Regenwasserzisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässern, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei).
Regenwasserzisternen mit Überlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen werden generell begünstigt, wobei zwischen den Nutzungsarten Gartenbewässerung und Brauchwasserentnahme unterschieden wird. Die zu berücksichtigende Mindestgröße einer Zisterne liegt bei 2 m3.
Neben dem Volumen ist die Vergünstigung von Zisternen abhängig von den angeschlossenen Flächen und der Nutzungsart:
Zisternen mit Überlauf und ohne Retention
Gartenbewässerung: pro m3 Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Flächen um 5 m2 (bis maximal 100 Prozent dieser Fläche)
Brauchwasserentnahme: pro m3 Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Flächen um 15 m2 (bis maximal 100 Prozent dieser Fläche)
Zisternen mit Überlauf und mit Retention
Gartenbewässerung: pro m3 Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Flächen um 15 m2 (bis maximal 100 Prozent dieser Fläche)
Brauchwasserentnahme: pro m3 Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Flächen um 25 m2 (bis maximal 100 Prozent dieser Fläche)
Die Flächen, die über Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässern, bleiben unberücksichtigt.
Sind im Entsorgungsgebiet auch Versickerungsanlagen mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen vorhanden so werden diese mit dem reduzierenden Faktor von 0,3 berücksichtigt; z.B. reduziert sich eine so angeschlossene Pflasterfläche mit Faktor 0,6 dann auf den Abflussfaktor von 0,18 (0,3x0,6).